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Quellen für die Ahnenforschung: Standesamtliche Urkunden

Heike Leiacker - 15. Juli 2017 - Allgemein, Historische Dokumente, Tipps und Tricks, Wissen

Vor einiger Zeit haben wir eine Top-10-Liste mit Quellen für die Ahnenforschung auf diesem Blog veröffentlicht. Heute wollen wir damit beginnen, unser Versprechen einzulösen und näher auf die einzelnen Quellen einzugehen. Den Anfang machen die standesamtlichen Urkunden bzw. Personenstandsregister.

 

Relevanz

Wie bereits im übergreifenden Blogartikel geschrieben, handelt es sich hier um eine der zuverlässigsten Informationsquellen. Die Unterlagen werden nach dem Personenstandsgesetz von staatlicher Seite durch die Standesämter erstellt und gesammelt. Eintragungen und Ausstellungen dürfen nur amtlich vorgenommen werden.

Die Personenstandsbücher oder Personenstandsregister gibt es aus Gründen der Rechtssicherheit zweimal. Die Erst- und Zweitbücher werden räumlich getrennt voneinander aufbewahrt. Heute werden sie von elektronischen Personenstandsregistern abgelöst. Sie beinhalten Informationen zu Geburten (Geburtenregister oder Geburtenbücher), Heiraten (Heiratsregister, Heiratsbücher, Eheregister oder auch Familienbücher) sowie Sterbefällen (Sterberegister oder auch Sterbebücher). Diese enthalten Informationen nicht nur zu den Geburts-, Heirats- und Sterbedaten sondern in variierendem Umfang auch zu Eltern, Ehepartnern, Kindern, Geburts- und/oder Wohnorten sowie unter Umständen auch zur Religion, zu Berufen usw. In Randvermerken kann es zudem Hinweise beispielsweise zu Testamenten, Scheidungen oder Namensänderungen geben. Nicht in allen Urkunden sind dabei immer die gleichen Informationen enthalten und Zusatzhinweise z.B. zu Testamenten sind reine Glückssache.

Wichtig sind für Ahnenforscher neben den eigentlichen Personenstandsurkunden auch die jeweils zugehörigen Sammelakten, in denen die Dokumente erfasst wurden, die für die Eintragung notwendig waren. So finden sich bei Heiraten beispielsweise die Geburtsurkunden der Brautleute, Ehefähigkeitszeugnisse, Meldebescheinigungen etc. Diese Unterlagen können oft Informationen enthalten, die in den Urkunden selbst keine Rolle spielen. Allerdings unterliegen Sammelakten im Gegensatz zu den Personenstandsregistern nach dem Ablauf der Fortführungsfristen keiner Aufbewahrungspflicht. Daher sind sie meist nicht vollständig erhalten.

 

Aufbewahrung und Auskunft

Bis die Sperr- und Schutzfristen der Dokumente ablaufen, liegen die Unterlagen bei den jeweils zuständigen Standesämtern, die unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erteilen, sowie eine Abschrift oder beglaubigte Kopie erstellen können (mehr dazu in unserem Blogartikel zu Fristen). Diese Fristen belaufen sich bei Geburtsurkunden auf 110 Jahre, bei Heiratsurkunden auf 80 Jahre und Sterbeurkunden auf 30 Jahre.

Wo die Dokumente anschließend aufbewahrt werden, ist von Bundesland zu Bundesland bzw. von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Mitunter verbleiben sie in den Standesämtern, oft werden sie aber auch an Archive abgegeben (z.B. Stadt-, Kreis-, Landes- oder Staatsarchive). In Hamburg und Bremen sind beispielsweise die Staatsarchive zuständig. Manchmal werden auch nur Mikrofilme ans Archiv abgegeben und die Originale verbleiben in den Standesämtern, die jedoch keine Auskunft mehr daraus erteilen. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei den Landesarchiven in Duisburg und Detmold die Abteilungen „Personenstandsarchiv“, in denen alle Zweitschriften der Personenstandsregister aufbewahrt werden. Die Erstschriften liegen beim Standesamt oder Stadtarchiv. Man kann sowohl die einzelnen Ämter oder Stadtarchive um Auskunft bitten als auch das zuständige Landesarchiv. Letzteres hat den Vorteil, dass man an zentraler Stelle Register aus allen Orten prüfen kann, nicht nur aus einer Stadt.

Das Standesamt I in Berlin ist innerhalb der Schutzfristen zuständig für die ehemaligen deutschen Ostgebiete sowie für Geburten, Heiraten und Sterbefälle von Deutschen im Ausland und in den ehemaligen Kolonien. Alle schutzfristbefreiten Register befinden sich im Landesarchiv Berlin. Gerade die Register aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sind jedoch lückenhaft durch Kriegsschäden.

Grundsätzlich gilt im Zweifel: Am besten beim jeweiligen Standesamt anfragen, von dort wird man dann ggf. an das zuständige Archiv verwiesen.

 

Geschichte

Erste, allerdings noch nicht staatliche, Vorläufer der Personenstandsregister waren die Kirchenbücher. In diese wurden Personenstandsfälle, also Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, eingetragen. Die ältesten aus Deutschland erhaltenen stammen aus dem 16. Jahrhundert, es gab sie aber wohl bereits früher. Trotz ihres kirchlichen Charakters wurden sie durchaus auch für staatliche Zwecke genutzt und waren Grundlage für Musterrollen, Steuer- sowie Volkszählungslisten usw. Teilweise wurden sogar eigene Zweitschriften für staatliche Zwecke angefertigt.

Eine staatliche Beurkundung und Aufzeichnung der Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle fand in Deutschland erstmals unter französischer Herrschaft statt. Ob und wann die französischen Zivilstandsregister eingeführt wurden, hängt entsprechend davon ab, ob und wann die jeweiligen Gebiete besetzt wurden. In den linksrheinischen Gebieten wurden die Register bereits ab 1798 geführt, auf der rechten Seite des Rheins ab 1808-1810. Sie wurden in der Regel von den jeweiligen Bürgermeistern geführt. Teilweise wurden die Zivilstandsregister nach Napoleons Herrschaft ab 1813/14 wieder abgeschafft, in vielen Regionen wurden sie jedoch weitergeführt.

1874 wurden in Preußen letztendlich die Personenstandsregister der Standesämter eingeführt, kurz darauf, 1876, im gesamten Deutschen Reich.

Kirchenbücher wurden auch nach Einführung der Zivilstands- bzw. Personenstandsregister parallel weitegeführt, sie sind seitdem aber nicht mehr die offizielle staatliche Quelle. Kirchenarchive sind daher nicht verpflichtet, Auskunft aus Kirchenbüchern nach 1874/1876 zu erteilen.

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