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Volkstrauertag und Totensonntag - Tage des Gedenkens

Andrea Bentschneider - 19. November 2022 - Feiertage

Der goldene Oktober ist vorbei. Die Weihnachtszeit hat noch nicht begonnen. Der Herbst hat mit regnerischem Schauerwetter und den ersten Herbststürmen des Jahres Einzug gehalten.

Der November wird aber nicht wegen des Wetters seit jeher als “Trauermonat” oder auch als “Monat des Gedenkens" bezeichnet. Der Totensonntag, Allerheiligen, Allerseelen oder auch der Volkstrauertag fallen in diesen Monat. An diesen Tagen wird den Verstorbenen gedacht, weshalb sie auch als stille Feiertage bezeichnet werden. 

 

 

Volkstrauertag

Nach Allerheiligen und Allerseelen am 1. und 2. November wird immer zwei Sonntage vor dem ersten Advent der Volkstrauertag als “stiller Feiertag” begangen. An diesem Tag wird den Kriegstoten und Opfern von Gewaltherrschaft aller Nationen gedacht. Tanz- und Musikveranstaltungen sind lediglich mit Einschränkungen erlaubt, alle Flaggen an öffentlichen Gebäuden wehen auf halbmast.

Der 1919 gegründete Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge führte den Volkstrauertag auf Vorschlag seines bayerischen Landesverbandes zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkriegs ein.

Das Motiv hinter der Einführung dieses Tages lag nicht darin, Trauer “zu befehlen”. Vielmehr wollte der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ein Zeichen der Solidarität setzen. Diejenigen, die keinen Verlust zu beklagen hatten, trauerten gemeinsam mit den Hinterbliebenen der Gefallenen und gaben so einander Halt.

1922 fand im Deutschen Reichstag in Berlin die erste offizielle Feierstunde statt.

Nachdem die Nationalsozialisten die Macht übernommen hatten, bestimmten sie 1934 per Gesetz, dass der Volkstrauertag von nun an ein Staatsfeiertag zu sein habe und nannten ihn “Heldengedenktag”. Bis 1945 waren die Träger die Wehrmacht sowie die NSDAP.

Erst nachdem die Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, führte erneut der Volksbund den Volkstrauertag ein, welcher 1950 erstmals neben vielen regionalen Veranstaltungen mit einer Feierstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages begangen wurde.

Die Bundesregierung, die Länder sowie die großen Glaubensgemeinschaften kamen darin überein, den Termin fortan auf den vorletzten Sonntag im Kirchenjahr in der evangelischen Kirche bzw. den 33. Sonntag im Jahreskreis der katholischen Kirche zu legen. Landesgesetze schützen den Volkstrauertag.

Durch einen zunehmenden Abstand zu den beiden Weltkriegen versteht der Volksbund den Volkstrauertag heute als einen Tag der Trauer. Ebenso ist es aber auch ein Tag der Mahnung zur Versöhnung , Verständigung und Frieden geworden.

Der Volkstrauertag wird auf der ganzen Welt durch die deutschen Botschaften und Auslandgemeinden sowie den Volksbund-Außenstellen auf deutschen Kriegsgräberstätten begangen. 

 

 

Totensonntag

Beim Totensonntag handelt es sich um einen evangelischen Gedenktag für die Verstorbenen und findet immer am letzten Sonntag vor dem ersten Advent statt. Es ist der letzte Sonntag des evangelischen Kirchenjahres.

Die Kirche selbst spricht nicht vom Totensonntag, sondern vom Ewigkeitssonntag. Somit nimmt sie Bezug auf den Glauben an die Auferstehung und das ewige Leben.

Laut der evangelischen Kirche soll der Ewigkeitssonntag seinen Ursprung in der Reformation gehabt haben. Erst König Friedrich Wilhelm III. von Preußen rief ihn schließlich als Totensonntag aus.

Die Befreiungskriege gegen Napoleon hatten schlimme Verluste zur Folge. Daher sollte von 1816 an jeden Sonntag vor dem ersten Advent der Verstorbenen gedacht werden. Viele Landeskirchen folgten daraufhin diesem Beispiel.

Heute werden am Ewigkeitssonntag in der Kirche die Namen der Menschen genannt, die im Jahr zuvor verstorben sind. Viele Christen besuchen am Totensonntag die Gräber ihrer Angehörigen und schmücken diese mit feierlichen Gedecken und Kränzen. Für Protestanten hat der Tag damit eine ganz ähnliche Bedeutung wie Allerseelen am 2. November für die katholische Kirche.

Der Totensonntag ist kein gesetzlicher Feiertag. Doch genau wie der Volkstrauertag ist auch er in allen deutschen Bundesländern besonders geschützt. Die Feiertagsgesetze haben den Totensonntag als Trauer- und Gedenktag bestimmt, für den besondere Einschränkungen gelten. Es dürfen beispielsweise in Gaststätten keine Musikveranstaltungen stattfinden. 

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